AGB´s


Hüpfburgen



 Mietgebühr, Kaution, weitere Kosten

 

  • Die Mietgebühr richtet sich nach der Art der Hüpfburg, sowie der Mietdauer und ist nach vorheriger Vereinbarung entweder vorab zu Überweisen mit Zahlungseingang oder bei Abholung / Lieferung zu zahlen.


  • Die Kaution beläuft sich auf 300 € pro Mieteinheit. Diese ist nach vorheriger Absprache entweder vorab per Überweisung oder bei Abholung / Lieferung zu entrichten und wird nach Kontrolle des Mietgegenstandes zurückgezahlt.

Die Kontrolle erfolgt durch den Vermieter. Dieser baut die Hüpfburg nach Rückgabe zeitnah (am selben Tag oder am darauffolgenden Tag) auf und kontrolliert auf Beschädigungen und Zustand. Erst NACH dieser Kontrolle wird die Kaution zurücküberwiesen. Sie wird nicht mehr bei Rückgabe sofort ausgezahlt!


  • Bei grober Verschmutzung oder nasser Rückgabe einer Hüpfburg wird eine Reinigungs-/Trocknungsgebühr (70€/Stunde) fällig, welche von der Kaution abgezogen wird.


  • Bei nicht zurückgebrachten Mietgegenständen wird die Kaution so lange einbehalten, bis sämtliche Mietgegenstände zurückgegeben wurden.


  • Weitere Kosten entstehen, wenn die Hüpfburg nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht wird und dem Vermieter dadurch ein Verdienstausfall entsteht. Dieser Verdienstausfall wird von der Kaution abgezogen.

 


 Abholung oder Lieferung

 

  • Der Mieter selbst ist für die pünktliche Abholung und Rückgabe verantwortlich.


  • Die Zeiten der Abholung/Rückgabe bzw. Lieferung/Abholung werden individuell abgesprochen. Daran haben sich Mieter und Vermieter zu halten.

 

  • Wird die Lieferung/Abholung der Hüpfburg gewünscht, berechnen wir im Umkreis von 30 Km eine Pauschale von 80 €,      jeder weitere Km wird mit 1,00€ berechnet. Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante!


  • Wird zusätzlich zur Lieferung/Abholung der Auf- und Abbau gewünscht, werden pro Mieteinheit nochmals 30€ berechnet.


 

Benutzung der Hüpfburg und Zubehör

 

  • Die Hüpfburg muss auf der mitgelieferten Plane aufgebaut werden, um evtl. Schäden von unten so gering wie möglich zu halten.
  • Hüpfburgen dürfen nicht bei Regen, Sturm, Hagel o.Ä. aufgebaut werden.
  • Je nach Größe der Hüpfburg sollten 2-3 Erwachsene beim Auf- und Abbau anwesend sein.
  • Maßgebend für die Benutzung der Hüpfburg sind die Betriebshinweise, welche auf der Hüpfburg angebracht sind. Der Mieter hat auf die Einhaltung zu achten.
  • Der Mieter muss geeignetes volljähriges Aufsichtspersonal stellen, welches die Benutzung dauerhaft und verantwortungsbewusst überwacht. Dieser muss dafür sorgen, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird, kein Kind auf die seitlichen Schutzwände klettert, Schuhe, Brillen und andere Gegenstände, welche zu Schäden führen können, vermieden werden.
  • Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg samt Zubehör pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien sauberen, vor allem trockenen Zustand, verpackt zurückzugeben.
  • Bei Wasserhüpfburgen muss die Hüpfburg am Ende mindestens 2 Std ohne Wasser laufen, damit sie trockenen kann und sich kein Schimmel bildet. Dies gilt auch, wenn eine Hüpfburg durch Regen nass geworden ist.
  • Der Mieter darf von der entliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Es ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Hüpfburg Dritten zu überlassen.
  • Die Hüpfburg ist am Ende der Veranstaltung abzubauen und sicher zu verwahren, um sie vor Wind, schlechtem Wetter, Diebstahlt oder Vandalismus zu schützen, sofern sie mehrere Tage gebucht wurden.

 



Kofferanhänger




 Mietgebühr, Kaution, weitere Kosten


  • Die Mietgebühr richtet sich nach Leihtag und der Nutzung (mit oder ohne Hüpfburg) sowie der Mietdauer und ist nach vorheriger Vereinbarung entweder vorab zu Überweisen mit Zahlungseingang oder bei Abholung zu zahlen.


  • Die Kaution beläuft sich auf 300€ pro Mieteinheit und ist nach vorheriger Absprache entweder vorab zu Überweisen mit Zahlungseingagng oder bei Abholung zu entrichten und wird nach Kontrolle des Mietgegenstandes direkt zurückgezahlt.


  • Bei grober Vermutzung, egal ob von innen oder von außen, wird eine Reinigungsgebühr von mindestens 50€ von der Kaution einbehalten.


  • Bei nichtzurückgebrachten Mietgegenständen wird die Kaution so lange einbehalten, bis sämtliche Mietgegenstände zurückgebracht wurden.


  • Weitere Kosten entstehen, wenn der Anhänger nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht wird und dem Vermieter dadurch ein Verdienstausfall entsteht. Dieser Verdienstausfall wird von der Kaution abgezogen.



Abholung des Anhängers


  • Der Mieter selbst ist für die pünktliche Abholung und Rückgabe verantwortlich.


  • Die Zeiten der Abholung/Rückgabe bzw. Lieferung/Abholung werden individuell abgesprochen. Daran haben sich Mieter und Vermieter zu halten.


  • Bei Abholung ist eine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen




 Benutzung  / Haftung des Kofferanhängers und Zubehör

 

  • Der Mieter haftet für jeden Schaden an dem vermieteten Anhänger, der auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters zurückzuführen ist.
  • Der Mieter stellt dem Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhängers durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei.
  • Im Falle eines Schadens, bei dem der vermietete Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den dem Vermieter während der Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung des Anhängers entstehenden Mietausfalls.
  • Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde.
  • Das zulässige Gesamtgewicht ist einzuhalten und darf nicht überschritten werden.
  • Auslandsfahrten sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.
  • Es dürfen keine pyrotechnische Artikel transportiert werden.



Unfall / Diebstahl Kofferanhänger

 

  • Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
  • Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
  • Später bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines vollständigen Unfallberichts den Vermieter von dem Unfall zu unterrichten.
  • Der Unfallbericht muss Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen, die vollständige Anschrift des Unfallverursachers, das Kennzeichen sowie die Haftpflichtversicherung umfassen


Haftung Hüpfburg

 

  • Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum, ab Übergabe bis zur Rückgabe in vollem Umfang auf den Mieter über.
  • Der Vermieter lehnt jede Inanspruchnahme ab.
  • Jeder entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  • Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben.


  • Der Vermieter ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg und des Zubehörs zum Zeitpunkt des Mietbeginns.
  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Hüpfburg aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigungen des Vormieters, Defekt der Hüpfburg oder des Gebläses etc.) nicht zur Verfügung gestellt werden kann. 

 

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